GOÄ 442
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen

400°
Punkte: 400
1x: 23,31
Berechnung: 400 x 1 x 0.0582873 = 23,31
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 53,62
Berechnung: 400 x 2,3 x 0.0582873 = 53,62
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 81,60
Berechnung: 400 x 3,5 x 0.0582873 = 81,60
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Nichtgebietsbez. Leistungen
Kategorie-ID: C

Titel

Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen

Beschreibung

Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
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