GOÄ 443
Zuschlag für ambulante operative Leistungen (500-799 Punkte)

750°
Punkte: 750
1x: 43,72
Berechnung: 750 x 1 x 0.0582873 = 43,72
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 100,55
Berechnung: 750 x 2,3 x 0.0582873 = 100,55
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 153,00
Berechnung: 750 x 3,5 x 0.0582873 = 153,00
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Zuschlag für ambulante operative Leistungen (500-799 Punkte)

Beschreibung

Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.