GOÄ 445
Zuschlag für amb. operative Leistungen (1200+ Punkte)

2200°
Punkte: 2200
1x: 128,23
Berechnung: 2200 x 1 x 0.0582873 = 128,23
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 294,93
Berechnung: 2200 x 2,3 x 0.0582873 = 294,93
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 448,81
Berechnung: 2200 x 3,5 x 0.0582873 = 448,81
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Zuschlag für amb. operative Leistungen (1200+ Punkte)

Beschreibung

Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.