GOÄ 4542
Bakterielle Toxine: Gewebekulturanalysen, je Untersuchung

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Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 26,23
Berechnung: 250 x 1,8 x 0.0582873 = 26,23
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Titel

Bakterielle Toxine: Gewebekulturanalysen, je Untersuchung

Beschreibung

Untersuchung zum Nachweis von bakteriellen Toxinen durch Anzüchtung auf Gewebekultur, je Untersuchung
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.