GOÄ 461
Kombinationsnarkose mit Maske/Insufflation, je weitere halbe Stunde

202°
Punkte: 202
1x: 11,77
Berechnung: 202 x 1 x 0.0582873 = 11,77
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 27,08
Berechnung: 202 x 2,3 x 0.0582873 = 27,08
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 41,21
Berechnung: 202 x 3,5 x 0.0582873 = 41,21
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Kombinationsnarkose mit Maske/Insufflation, je weitere halbe Stunde

Beschreibung

Kombinationsnarkose mit Maske, Gerät - auch Insufflationsnarkose -, jede weitere angefangene halbe Stunde
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.