GOÄ 463
Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, jede weitere angefangene halbe Stunde

348°
Punkte: 348
1x: 20,28
Berechnung: 348 x 1 x 0.0582873 = 20,28
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 46,65
Berechnung: 348 x 2,3 x 0.0582873 = 46,65
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 70,99
Berechnung: 348 x 3,5 x 0.0582873 = 70,99
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, jede weitere angefangene halbe Stunde

Beschreibung

Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, jede weitere angefangene halbe Stunde
Verbesserung vorschlagen
Gefällt mirGefällt 1 Mal
This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.
Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.