GOÄ 4668
Identifizierung von Virus-Antigenen durch Immunoblotting, je Untersuchung

330°
Punkte: 330
1x: 19,23
Berechnung: 330 x 1 x 0.0582873 = 19,23
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,15x: 22,12
Berechnung: 330 x 1,15 x 0.0582873 = 22,12
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 34,62
Berechnung: 330 x 1,8 x 0.0582873 = 34,62
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Identifizierung von Virus-Antigenen durch Immunoblotting, je Untersuchung

Beschreibung

Identifizierung von Virus-Antigenen durch Immunoblotting, je Untersuchung
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.