GOÄ 4680
Virusuntersuchungen: Gebührenposition für ähnliche methodische Aufwände, Viren angeben

250°
Punkte: 250
1x: 14,57
Berechnung: 250 x 1 x 0.0582873 = 14,57
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,15x: 16,76
Berechnung: 250 x 1,15 x 0.0582873 = 16,76
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 26,23
Berechnung: 250 x 1,8 x 0.0582873 = 26,23
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Virusuntersuchungen: Gebührenposition für ähnliche methodische Aufwände, Viren angeben

Beschreibung

Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.