GOÄ 4721
Identifikation angezüchteter Pilze: Röhrchen-/Mehrkammerverfahren mit ≥6 Reaktionen

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Punkte: 250
1x: 14,57
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Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,15x: 16,76
Berechnung: 250 x 1,15 x 0.0582873 = 16,76
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 26,23
Berechnung: 250 x 1,8 x 0.0582873 = 26,23
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Identifikation angezüchteter Pilze: Röhrchen-/Mehrkammerverfahren mit ≥6 Reaktionen

Beschreibung

Identifizierung von angezüchteten Pilzen mittels Röhrchen- oder Mehrkammerverfahren mit mindestens sechs Reaktionen, je Pilz
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.