GOÄ 473
Anästhesieeinleitung und -überwachung: Kontinuierliche Lumbal- oder Epiduralanästhesie bis 5 Std.

600°
Punkte: 600
1x: 34,97
Berechnung: 600 x 1 x 0.0582873 = 34,97
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 80,44
Berechnung: 600 x 2,3 x 0.0582873 = 80,44
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 122,40
Berechnung: 600 x 3,5 x 0.0582873 = 122,40
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Anästhesieeinleitung und -überwachung: Kontinuierliche Lumbal- oder Epiduralanästhesie bis 5 Std.

Beschreibung

Einleitung und Überwachung einer kontinuierlichen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder periduralen (epiduralen) Anästhesie mit Katheter, bis zu fünf Stunden Dauer
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.