GOÄ 474
Überwachung kontinuierlicher Spinal- oder Periduralanästhesie über 5 Stunden

900°
Punkte: 900
1x: 52,46
Berechnung: 900 x 1 x 0.0582873 = 52,46
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 120,65
Berechnung: 900 x 2,3 x 0.0582873 = 120,65
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 183,60
Berechnung: 900 x 3,5 x 0.0582873 = 183,60
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Überwachung kontinuierlicher Spinal- oder Periduralanästhesie über 5 Stunden

Beschreibung

Einleitung und Überwachung einer kontinuierlichen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder periduralen (epiduralen) Anästhesie mit Katheter, bei mehr als fünf Stunden Dauer
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.