GOÄ 4783
Amplifikation von Nukleinsäuren oder Nukleinsäurefragmenten mit Polymerasekettenreaktion (PCR)

500°
Punkte: 500
1x: 29,14
Berechnung: 500 x 1 x 0.0582873 = 29,14
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,15x: 33,52
Berechnung: 500 x 1,15 x 0.0582873 = 33,52
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 52,46
Berechnung: 500 x 1,8 x 0.0582873 = 52,46
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Amplifikation von Nukleinsäuren oder Nukleinsäurefragmenten mit Polymerasekettenreaktion (PCR)

Beschreibung

Amplifikation von Nukleinsäuren oder Nukleinsäurefragmenten mit Polymerasekettenreaktion (PCR)
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GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.