GOÄ 479
Intravenöse Anästhesie einer Extremität, jede weitere angefangene Stunde

115°
Punkte: 115
1x: 6,70
Berechnung: 115 x 1 x 0.0582873 = 6,70
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 15,42
Berechnung: 115 x 2,3 x 0.0582873 = 15,42
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 23,46
Berechnung: 115 x 3,5 x 0.0582873 = 23,46
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Intravenöse Anästhesie einer Extremität, jede weitere angefangene Stunde

Beschreibung

Intravenöse Anästhesie einer Extremität, jede weitere angefangene Stunde
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GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.