GOÄ 485
Lokalanästhesie des Trommelfells und/oder der Paukenhöhle

46°
Punkte: 46
1x: 2,68
Berechnung: 46 x 1 x 0.0582873 = 2,68
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 6,17
Berechnung: 46 x 2,3 x 0.0582873 = 6,17
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 9,38
Berechnung: 46 x 3,5 x 0.0582873 = 9,38
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Lokalanästhesie des Trommelfells und/oder der Paukenhöhle

Beschreibung

Lokalanästhesie des Trommelfells und/oder der Paukenhöhle
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.