GOÄ 4852
Zytologische Untersuchung mit spezieller Aufbereitung und mikroskopischer Befundbeurteilung

174°
Punkte: 174
1x: 10,14
Berechnung: 174 x 1 x 0.0582873 = 10,14
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 23,33
Berechnung: 174 x 2,3 x 0.0582873 = 23,33
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 35,50
Berechnung: 174 x 3,5 x 0.0582873 = 35,50
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Zytologische Untersuchung mit spezieller Aufbereitung und mikroskopischer Befundbeurteilung

Beschreibung

Zytologische Untersuchung von z.B. Punktaten, Sputum, Sekreten, Spülflüssigkeiten mit besonderen Aufbereitungsverfahren - gegebenenfalls einschließlich der Beurteilung nichtzytologischer mikroskopischer Befunde an demselben Material -, je Untersuchungsmaterial
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.