Berechnung: 80 x 1 x 0.0582873 = 4,66€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 10,72€
Berechnung: 80 x 2,3 x 0.0582873 = 10,72€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 16,32€
Berechnung: 80 x 3,5 x 0.0582873 = 16,32€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Grundleistungen
Kategorie-ID: B
Titel
Symptombezogene Untersuchung
Beschreibung
Symptombezogene Untersuchung
Abrechnungsbestimmungen
Die Leistung nach Nummer 5 ist neben den Leistungen nach den Nummern 6 bis 8 nicht berechnungsfähig.
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.