Berechnung: 100 x 1 x 0.0582873 = 5,83€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 10,49€
Berechnung: 100 x 1,8 x 0.0582873 = 10,49€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,5x: 14,57€
Berechnung: 100 x 2,5 x 0.0582873 = 14,57€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Bildgebende
Verfahren
Kategorie-ID: O
Titel
ergänzende Ebene(n)
Beschreibung
ergänzende Ebene(n)
Abrechnungsbestimmungen
Werden mehrere der in der Leistungsbeschreibung genannten Skeletteile mittels einer Röntgenaufnahme erfaßt, so dürfen die Leistungen nach den Nummern 5030 und 5031 nur einmal und nicht je aufgenommenem Skeletteil berechnet werden.
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.