GOÄ 506
Krankengymnastik Einzelbehandlung inkl. Massage – Ganzbehandlung

120°
Punkte: 120
1x: 6,99
Berechnung: 120 x 1 x 0.0582873 = 6,99
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 12,59
Berechnung: 120 x 1,8 x 0.0582873 = 12,59
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 24,48
Berechnung: 120 x 3,5 x 0.0582873 = 24,48
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Krankengymnastik Einzelbehandlung inkl. Massage – Ganzbehandlung

Beschreibung

Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung - einschließlich der erforderlichen Massage(n) -
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.