Berechnung: 120 x 1 x 0.0582873 = 6,99€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 12,59€
Berechnung: 120 x 1,8 x 0.0582873 = 12,59€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 24,48€
Berechnung: 120 x 3,5 x 0.0582873 = 24,48€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Physikalische
Leistungen
Kategorie-ID: E
Titel
Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung - einschließlich der erforderlichen Massage(n) -
Beschreibung
Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung - einschließlich der erforderlichen Massage(n) -
Abrechnungsbestimmungen
Neben der Leistung nach Nummer 501 sind die Leistungen nach den Nummern 500 und 505 nicht berechnungsfähig.
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.