GOÄ 507
Krankengymnastische Einzelbehandlung inkl. Massage – Teilbehandlung

80°
Punkte: 80
1x: 4,66
Berechnung: 80 x 1 x 0.0582873 = 4,66
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 8,39
Berechnung: 80 x 1,8 x 0.0582873 = 8,39
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 16,32
Berechnung: 80 x 3,5 x 0.0582873 = 16,32
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Krankengymnastische Einzelbehandlung inkl. Massage – Teilbehandlung

Beschreibung

Krankengymnastische Teilbehandlung als Einzelbehandlung - einschließlich der erforderlichen Massage(n) -
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.