Berechnung: 80 x 1 x 0.0582873 = 4,66€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 8,39€
Berechnung: 80 x 1,8 x 0.0582873 = 8,39€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 16,32€
Berechnung: 80 x 3,5 x 0.0582873 = 16,32€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Physikalische
Leistungen
Kategorie-ID: E
Titel
Krankengymnastische Teilbehandlung als Einzelbehandlung - einschließlich der erforderlichen Massage(n) -
Beschreibung
Krankengymnastische Teilbehandlung als Einzelbehandlung - einschließlich der erforderlichen Massage(n) -
Abrechnungsbestimmungen
Neben der Leistung nach Nummer 501 sind die Leistungen nach den Nummern 500 und 505 nicht berechnungsfähig.
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.