GOÄ 5098
Nasennebenhöhlen - gegebenenfalls auch in mehreren Ebenen -

260°
Punkte: 260
1x: 15,15
Berechnung: 260 x 1 x 0.0582873 = 15,15
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 27,28
Berechnung: 260 x 1,8 x 0.0582873 = 27,28
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,5x: 37,89
Berechnung: 260 x 2,5 x 0.0582873 = 37,89
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Nasennebenhöhlen - gegebenenfalls auch in mehreren Ebenen -

Beschreibung

Nasennebenhöhlen - gegebenenfalls auch in mehreren Ebenen -
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GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.