GOÄ 5130
Halsorgane oder Mundboden - gegebenenfalls in mehreren Ebenen -

280°
Punkte: 280
1x: 16,32
Berechnung: 280 x 1 x 0.0582873 = 16,32
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 29,38
Berechnung: 280 x 1,8 x 0.0582873 = 29,38
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,5x: 40,80
Berechnung: 280 x 2,5 x 0.0582873 = 40,80
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Halsorgane oder Mundboden - gegebenenfalls in mehreren Ebenen -

Beschreibung

Halsorgane oder Mundboden - gegebenenfalls in mehreren Ebenen -
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GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.