Berechnung: 280 x 1 x 0.0582873 = 16,32€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 29,38€
Berechnung: 280 x 1,8 x 0.0582873 = 29,38€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,5x: 40,80€
Berechnung: 280 x 2,5 x 0.0582873 = 40,80€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Bildgebende
Verfahren
Kategorie-ID: O
Titel
Brustorgane-Übersicht, in einer Ebene
Beschreibung
Brustorgane-Übersicht, in einer Ebene
Abrechnungsbestimmungen
Die Leistung nach Nummer 5135 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.