GOÄ 5139
Teil der Brustorgane

180°
Punkte: 180
1x: 10,49
Berechnung: 180 x 1 x 0.0582873 = 10,49
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 18,89
Berechnung: 180 x 1,8 x 0.0582873 = 18,89
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,5x: 26,23
Berechnung: 180 x 2,5 x 0.0582873 = 26,23
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Bildgebende Verfahren
Kategorie-ID: O

Titel

Teil der Brustorgane

Beschreibung

Teil der Brustorgane

Abrechnungsbestimmungen

Die Berechnung der Leistung nach Nummer 5139 neben den Leistungen nach den Nummern 5135, 5137 und/oder 5140 ist in der Rechnung zu begründen.
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
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