GOÄ 5150
Kontrastuntersuchung der Speiseröhre mit Durchleuchtung - selbstständige Leistung

550°
Punkte: 550
1x: 32,06
Berechnung: 550 x 1 x 0.0582873 = 32,06
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 57,70
Berechnung: 550 x 1,8 x 0.0582873 = 57,70
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,5x: 80,15
Berechnung: 550 x 2,5 x 0.0582873 = 80,15
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Kontrastuntersuchung der Speiseröhre mit Durchleuchtung - selbstständige Leistung

Beschreibung

Speiseröhre, gegebenenfalls einschließlich ösophago-gastraler Übergang, Kontrastuntersuchung (auch Doppelkontrast) -einschließlich Durchleuchtung(en) -, als selbständige Leistung
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.