GOÄ 52
Hausbesuch durch nichtärztliches Personal zur Patientenversorgung

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Punkte: 100
1x: 5,83
Berechnung: 100 x 1 x 0.0582873 = 5,83
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 13,41
Berechnung: 100 x 2,3 x 0.0582873 = 13,41
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 20,40
Berechnung: 100 x 3,5 x 0.0582873 = 20,40
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Hausbesuch durch nichtärztliches Personal zur Patientenversorgung

Beschreibung

Aufsuchen eines Patienten außerhalb der Praxisräume oder des Krankenhauses durch nichtärztliches Personal im Auftrag des niedergelassenen Arztes (z.B. zur Durchführung von kapillaren oder venösen Blutentnahmen, Wundbehandlungen, Verbandwechsel, Katheterwechsel)
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.