GOÄ 521
Großmassage mehrerer Körperteile – je Sitzung

65°
Punkte: 65
1x: 3,79
Berechnung: 65 x 1 x 0.0582873 = 3,79
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 6,82
Berechnung: 65 x 1,8 x 0.0582873 = 6,82
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 13,26
Berechnung: 65 x 3,5 x 0.0582873 = 13,26
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Großmassage mehrerer Körperteile – je Sitzung

Beschreibung

Großmassage (z.B. Massage beider Beine, beider Arme, einer Körperseite, des Schultergürtels, eines Armes und eines Beines, des Rückens und eines Beines, des Rückens und eines Armes, beider Füße, beider Hände, beider Knie, beider Schultergelenke und ähnliche Massagen mehrerer Körperteile), je Sitzung
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.