GOÄ 5260
Röntgenuntersuchung von Gängen, Hohlräumen und Fisteln (z.B. Sialographie, Galaktographie)

400°
Punkte: 400
1x: 23,31
Berechnung: 400 x 1 x 0.0582873 = 23,31
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 41,97
Berechnung: 400 x 1,8 x 0.0582873 = 41,97
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,5x: 58,29
Berechnung: 400 x 2,5 x 0.0582873 = 58,29
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Röntgenuntersuchung von Gängen, Hohlräumen und Fisteln (z.B. Sialographie, Galaktographie)

Beschreibung

Röntgenuntersuchung natürlicher, künstlicher oder krankhaft entstandener Gänge, Gangsysteme, Hohlräume oder Fisteln (z.B. Sialographie, Galaktographie, Kavernographie, Vesikulographie) -gegebenenfalls einschließlich Durchleuchtung(en) -
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.