GOÄ 5267
Ergänzende Ebene(n) oder Spezialprojektion(en) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5266

150°
Punkte: 150
1x: 8,74
Berechnung: 150 x 1 x 0.0582873 = 8,74
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 15,74
Berechnung: 150 x 1,8 x 0.0582873 = 15,74
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,5x: 21,86
Berechnung: 150 x 2,5 x 0.0582873 = 21,86
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Ergänzende Ebene(n) oder Spezialprojektion(en) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5266

Beschreibung

Ergänzende Ebene(n) oder Spezialprojektion(en) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5266
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.