GOÄ 5295
Durchleuchtung, als selbständige Leistung

240°
Punkte: 240
1x: 13,99
Berechnung: 240 x 1 x 0.0582873 = 13,99
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 25,18
Berechnung: 240 x 1,8 x 0.0582873 = 25,18
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,5x: 34,97
Berechnung: 240 x 2,5 x 0.0582873 = 34,97
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Bildgebende Verfahren
Kategorie-ID: O

Titel

Durchleuchtung, als selbständige Leistung

Beschreibung

Durchleuchtung(en), als selbständige Leistung

Abrechnungsbestimmungen

Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5010 bis 5290 bei Anwendung digitaler Radiographie (Bildverstärker-Radiographie)
Der Zuschlag nach Nummer 5298 beträgt 25 v.H. des einfachen Gebührensatzes der betreffenden Leistung.
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
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