GOÄ 530
Kalt- oder Heißpackung(en) oder heiße Rolle, je Sitzung

35°
Punkte: 35
1x: 2,04
Berechnung: 35 x 1 x 0.0582873 = 2,04
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 3,67
Berechnung: 35 x 1,8 x 0.0582873 = 3,67
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 7,14
Berechnung: 35 x 3,5 x 0.0582873 = 7,14
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Kalt- oder Heißpackung(en) oder heiße Rolle, je Sitzung

Beschreibung

Kalt- oder Heißpackung(en) oder heiße Rolle, je Sitzung
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.