GOÄ 5307
Zweite Serie im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5306

600°
Punkte: 600
1x: 34,97
Berechnung: 600 x 1 x 0.0582873 = 34,97
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 62,95
Berechnung: 600 x 1,8 x 0.0582873 = 62,95
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,5x: 87,43
Berechnung: 600 x 2,5 x 0.0582873 = 87,43
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Bildgebende Verfahren
Kategorie-ID: O

Titel

Zweite Serie im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5306

Beschreibung

Zweite Serie im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5306
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
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