Berechnung: 600 x 1 x 0.0582873 = 34,97€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 62,95€
Berechnung: 600 x 1,8 x 0.0582873 = 62,95€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,5x: 87,43€
Berechnung: 600 x 2,5 x 0.0582873 = 87,43€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Bildgebende
Verfahren
Kategorie-ID: O
Titel
Weitere Serien im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5317, insgesamt
Beschreibung
Weitere Serien im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5317, insgesamt
Abrechnungsbestimmungen
Die Leistungen nach den Nummern 5315 bis 5318 sind neben den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5302 sowie 5324 bis 5327 nicht berechnungsfähig.
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.