GOÄ 532
Leitung eines ansteigenden Vollbades (Überwärmungsbad)

76°
Punkte: 76
1x: 4,43
Berechnung: 76 x 1 x 0.0582873 = 4,43
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 7,97
Berechnung: 76 x 1,8 x 0.0582873 = 7,97
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 15,50
Berechnung: 76 x 3,5 x 0.0582873 = 15,50
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Leitung eines ansteigenden Vollbades (Überwärmungsbad)

Beschreibung

Leitung eines ansteigenden Vollbades (Überwärmungsbad)
Verbesserung vorschlagen
Gefällt mir
This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.
Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.