GOÄ 5328
Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5327 bei Anwendung der simultanen Zwei-Ebenen-Technik

1200°
Punkte: 1200
1x: 69,94
Berechnung: 1200 x 1 x 0.0582873 = 69,94
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 125,90
Berechnung: 1200 x 1,8 x 0.0582873 = 125,90
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,5x: 174,86
Berechnung: 1200 x 2,5 x 0.0582873 = 174,86
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Bildgebende Verfahren
Kategorie-ID: O

Titel

Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5327 bei Anwendung der simultanen Zwei-Ebenen-Technik

Beschreibung

Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5327 bei Anwendung der simultanen Zwei-Ebenen-Technik

Abrechnungsbestimmungen

Der Zuschlag nach Nummer 5328 ist je Sitzung nur einmal und nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
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