GOÄ 5328
Zuschlag für Leistungen nach Nr. 5300-5327: Simultane Zwei-Ebenen-Technik

1200°
Punkte: 1200
1x: 69,94
Berechnung: 1200 x 1 x 0.0582873 = 69,94
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 125,90
Berechnung: 1200 x 1,8 x 0.0582873 = 125,90
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,5x: 174,86
Berechnung: 1200 x 2,5 x 0.0582873 = 174,86
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Zuschlag für Leistungen nach Nr. 5300-5327: Simultane Zwei-Ebenen-Technik

Beschreibung

Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5327 bei Anwendung der simultanen Zwei-Ebenen-Technik
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.