Berechnung: 1200 x 1 x 0.0582873 = 69,94€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 125,90€
Berechnung: 1200 x 1,8 x 0.0582873 = 125,90€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,5x: 174,86€
Berechnung: 1200 x 2,5 x 0.0582873 = 174,86€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Bildgebende
Verfahren
Kategorie-ID: O
Titel
Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5327 bei Anwendung der simultanen Zwei-Ebenen-Technik
Beschreibung
Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5327 bei Anwendung der simultanen Zwei-Ebenen-Technik
Abrechnungsbestimmungen
Der Zuschlag nach Nummer 5328 ist je Sitzung nur einmal und nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.