GOÄ 5335
Zuschlag für computergestützte Analyse und Abbildung (Nr. 5300-5331)

800°
Punkte: 800
1x: 46,63
Berechnung: 800 x 1 x 0.0582873 = 46,63
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 83,93
Berechnung: 800 x 1,8 x 0.0582873 = 83,93
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,5x: 116,57
Berechnung: 800 x 2,5 x 0.0582873 = 116,57
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Zuschlag für computergestützte Analyse und Abbildung (Nr. 5300-5331)

Beschreibung

Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5331 bei computergestützter Analyse und Abbildung
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.