Berechnung: 33 x 1 x 0.0582873 = 1,92€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 3,46€
Berechnung: 33 x 1,8 x 0.0582873 = 3,46€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 6,73€
Berechnung: 33 x 3,5 x 0.0582873 = 6,73€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Physikalische
Leistungen
Kategorie-ID: E
Titel
Heißluftbehandlung eines Körperteils (z.B. Kopf oder Arm)
Beschreibung
Heißluftbehandlung eines Körperteils (z.B. Kopf oder Arm)
Abrechnungsbestimmungen
Neben der Leistung nach Nummer 501 sind die Leistungen nach den Nummern 500 und 505 nicht berechnungsfähig. Neben der Leistung nach Nummer 510 ist die Leistung nach Nummer 521 nicht berechnungsfähig.
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.