GOÄ 5351
Lysebehandlung, als Einzelbehandlung oder ergänzend zu den Leistungen nach Nummer 2826, 5345 oder 5348 - bei einer Lysedauer von mehr als einer Stunde -

500°
Punkte: 500
1x: 29,14
Berechnung: 500 x 1 x 0.0582873 = 29,14
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 52,46
Berechnung: 500 x 1,8 x 0.0582873 = 52,46
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,5x: 72,86
Berechnung: 500 x 2,5 x 0.0582873 = 72,86
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Bildgebende Verfahren
Kategorie-ID: O

Titel

Lysebehandlung, als Einzelbehandlung oder ergänzend zu den Leistungen nach Nummer 2826, 5345 oder 5348 - bei einer Lysedauer von mehr als einer Stunde -

Beschreibung

Lysebehandlung, als Einzelbehandlung oder ergänzend zu den Leistungen nach Nummer 2826, 5345 oder 5348 - bei einer Lysedauer von mehr als einer Stunde -
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
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