GOÄ 5351
Lysebehandlung > 1 Std., als Einzel- oder Zusatzleistung zu Nr. 2826, 5345, 5348

500°
Punkte: 500
1x: 29,14
Berechnung: 500 x 1 x 0.0582873 = 29,14
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 52,46
Berechnung: 500 x 1,8 x 0.0582873 = 52,46
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,5x: 72,86
Berechnung: 500 x 2,5 x 0.0582873 = 72,86
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Lysebehandlung > 1 Std., als Einzel- oder Zusatzleistung zu Nr. 2826, 5345, 5348

Beschreibung

Lysebehandlung, als Einzelbehandlung oder ergänzend zu den Leistungen nach Nummer 2826, 5345 oder 5348 - bei einer Lysedauer von mehr als einer Stunde -
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.