GOÄ 5360
Embolisation von Venen - einschließlich Kontrastmitteleinbringung(en) und angiographischer Kontrollen im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -

2000°
Punkte: 2000
1x: 116,57
Berechnung: 2000 x 1 x 0.0582873 = 116,57
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 209,83
Berechnung: 2000 x 1,8 x 0.0582873 = 209,83
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,5x: 291,44
Berechnung: 2000 x 2,5 x 0.0582873 = 291,44
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Bildgebende Verfahren
Kategorie-ID: O

Titel

Embolisation von Venen - einschließlich Kontrastmitteleinbringung(en) und angiographischer Kontrollen im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -

Beschreibung

Embolisation von Venen - einschließlich Kontrastmitteleinbringung(en) und angiographischer Kontrollen im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -

Abrechnungsbestimmungen

Neben der Leistung nach Nummer 5360 sind die Leistungen nach den Nummern 344 bis 347, 5295 sowie 5329 bis 5331 nicht berechnungsfähig.
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
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