Berechnung: 3000 x 1 x 0.0582873 = 174,86€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 314,75€
Berechnung: 3000 x 1,8 x 0.0582873 = 314,75€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,5x: 437,15€
Berechnung: 3000 x 2,5 x 0.0582873 = 437,15€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Bildgebende
Verfahren
Kategorie-ID: O
Titel
Höchstwert für Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5374
Beschreibung
Höchstwert für Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5374
Abrechnungsbestimmungen
Die im einzelnen erbrachten Leistungen sind in der Rechnung anzugeben.
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.