GOÄ 5377
Zuschlag für computergesteuerte Analyse

800°
Punkte: 800
1x: 46,63
Berechnung: 800 x 1 x 0.0582873 = 46,63
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 83,93
Berechnung: 800 x 1,8 x 0.0582873 = 83,93
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,5x: 116,57
Berechnung: 800 x 2,5 x 0.0582873 = 116,57
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Bildgebende Verfahren
Kategorie-ID: O

Titel

Zuschlag für computergesteuerte Analyse

Beschreibung

Zuschlag für computergesteuerte Analyse -einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion -

Abrechnungsbestimmungen

Der Zuschlag nach Nummer 5377 ist nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
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