GOÄ 5378
Computergesteuerte Tomographie zur Bestrahlungsplanung oder zu interventionellen Maßnahmen

1000°
Punkte: 1000
1x: 58,29
Berechnung: 1000 x 1 x 0.0582873 = 58,29
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 104,92
Berechnung: 1000 x 1,8 x 0.0582873 = 104,92
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,5x: 145,72
Berechnung: 1000 x 2,5 x 0.0582873 = 145,72
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Computergesteuerte Tomographie zur Bestrahlungsplanung oder zu interventionellen Maßnahmen

Beschreibung

Computergesteuerte Tomographie zur Bestrahlungsplanung oder zu interventionellen Maßnahmen
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.