GOÄ 56
Verweilen wegen Erkrankung, je angefangene 30 Minuten, ohne andere ärztliche Leistungen

180°
Punkte: 180
1x: 10,49
Berechnung: 180 x 1 x 0.0582873 = 10,49
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 24,13
Berechnung: 180 x 2,3 x 0.0582873 = 24,13
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 36,72
Berechnung: 180 x 3,5 x 0.0582873 = 36,72
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Verweilen wegen Erkrankung, je angefangene 30 Minuten, ohne andere ärztliche Leistungen

Beschreibung

Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen -wegen Erkrankung erforderlich -, je angefangene halbe Stunde
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.