GOÄ 5604
Instillation von Radiopharmazeutika in Körperhöhlen, Gelenke oder Hohlorgane

2700°
Punkte: 2700
1x: 157,38
Berechnung: 2700 x 1 x 0.0582873 = 157,38
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 283,28
Berechnung: 2700 x 1,8 x 0.0582873 = 283,28
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,5x: 393,44
Berechnung: 2700 x 2,5 x 0.0582873 = 393,44
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Bildgebende Verfahren
Kategorie-ID: O

Titel

Instillation von Radiopharmazeutika in Körperhöhlen, Gelenke oder Hohlorgane

Beschreibung

Instillation von Radiopharmazeutika in Körperhöhlen, Gelenke oder Hohlorgane
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
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