GOÄ 5605
Krebstherapie mit radioaktiven Substanzen und zielgerichteten Antikörpern

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Punkte: 2250
1x: 131,15
Berechnung: 2250 x 1 x 0.0582873 = 131,15
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 236,06
Berechnung: 2250 x 1,8 x 0.0582873 = 236,06
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,5x: 327,87
Berechnung: 2250 x 2,5 x 0.0582873 = 327,87
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Krebstherapie mit radioaktiven Substanzen und zielgerichteten Antikörpern

Beschreibung

Tumorbehandlung mit radioaktiv markierten, metabolisch aktiven oder rezeptorgerichteten Substanzen oder Antikörpern
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.