GOÄ 5606
Quantitative Bestimmung der Therapieradioaktivität zur Anwendung eines individuellen Dosiskonzepts -einschließlich Berechnungen auf Grund von Vormessungen -

900°
Punkte: 900
1x: 52,46
Berechnung: 900 x 1 x 0.0582873 = 52,46
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 94,43
Berechnung: 900 x 1,8 x 0.0582873 = 94,43
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,5x: 131,15
Berechnung: 900 x 2,5 x 0.0582873 = 131,15
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Bildgebende Verfahren
Kategorie-ID: O

Titel

Quantitative Bestimmung der Therapieradioaktivität zur Anwendung eines individuellen Dosiskonzepts -einschließlich Berechnungen auf Grund von Vormessungen -

Beschreibung

Quantitative Bestimmung der Therapieradioaktivität zur Anwendung eines individuellen Dosiskonzepts -einschließlich Berechnungen auf Grund von Vormessungen -

Abrechnungsbestimmungen

Die Leistung nach Nummer 5606 ist nur bei Zugrundeliegen einer Leistung nach den Nummern 5600, 5603 und/oder 5605 berechnungsfähig.
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
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