GOÄ 562
Reizbehandlung mehrerer umschriebener Hautbezirke mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung

46°
Punkte: 46
1x: 2,68
Berechnung: 46 x 1 x 0.0582873 = 2,68
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 4,83
Berechnung: 46 x 1,8 x 0.0582873 = 4,83
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 9,38
Berechnung: 46 x 3,5 x 0.0582873 = 9,38
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Reizbehandlung mehrerer umschriebener Hautbezirke mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung

Beschreibung

Reizbehandlung mehrerer umschriebener Hautbezirke mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung
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GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.