GOÄ 5800
Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach den Nummern 5802 bis 5806, je Bestrahlungsserie

250°
Punkte: 250
1x: 14,57
Berechnung: 250 x 1 x 0.0582873 = 14,57
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 26,23
Berechnung: 250 x 1,8 x 0.0582873 = 26,23
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,5x: 36,43
Berechnung: 250 x 2,5 x 0.0582873 = 36,43
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Bildgebende Verfahren
Kategorie-ID: O

Titel

Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach den Nummern 5802 bis 5806, je Bestrahlungsserie

Beschreibung

Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach den Nummern 5802 bis 5806, je Bestrahlungsserie

Abrechnungsbestimmungen

Der Bestrahlungsplan nach Nummer 5800 umfaßt Angaben zur Indikation und die Beschreibung des zu bestrahlenden Volumens, der vorgesehenen Dosis, der Fraktionierung und der Strahlenschutzmaßnahmen und gegebenenfalls die Fotodokumentation.
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
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