GOÄ 5802
Bestrahlung von bis zu zwei Bestrahlungsfeldern bzw. Zielvolumina, je Fraktion

200°
Punkte: 200
1x: 11,66
Berechnung: 200 x 1 x 0.0582873 = 11,66
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 20,98
Berechnung: 200 x 1,8 x 0.0582873 = 20,98
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,5x: 29,14
Berechnung: 200 x 2,5 x 0.0582873 = 29,14
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Bestrahlung von bis zu zwei Bestrahlungsfeldern bzw. Zielvolumina, je Fraktion

Beschreibung

Bestrahlung von bis zu zwei Bestrahlungsfeldern bzw. Zielvolumina, je Fraktion
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GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.