GOÄ 5803
Zuschlag für Bestrahlung über 2 Felder/Zielvolumina, je Fraktion (Nr. 5802)

100°
Punkte: 100
1x: 5,83
Berechnung: 100 x 1 x 0.0582873 = 5,83
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 10,49
Berechnung: 100 x 1,8 x 0.0582873 = 10,49
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,5x: 14,57
Berechnung: 100 x 2,5 x 0.0582873 = 14,57
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Zuschlag für Bestrahlung über 2 Felder/Zielvolumina, je Fraktion (Nr. 5802)

Beschreibung

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5802 bei Bestrahlung von mehr als zwei Bestrahlungsfeldern bzw. Zielvolumina, je Fraktion
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.