GOÄ 5832
Zuschlag zu Leistung nach Nr. 5831: Simulator & Körperquerschnittszeichnung je Bestrahlungsserie

500°
Punkte: 500
1x: 29,14
Berechnung: 500 x 1 x 0.0582873 = 29,14
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 52,46
Berechnung: 500 x 1,8 x 0.0582873 = 52,46
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,5x: 72,86
Berechnung: 500 x 2,5 x 0.0582873 = 72,86
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Zuschlag zu Leistung nach Nr. 5831: Simulator & Körperquerschnittszeichnung je Bestrahlungsserie

Beschreibung

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5831 bei Anwendung eines Simulators und Anfertigung einer Körperquerschnittszeichnung oder Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen (z.B. Computertomogramm), je Bestrahlungsserie
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.